Wo darf ich mit RC Motormodellen fliegen?
Geschrieben von Klaus am 17. Januar 2010 | Abgelegt unter Für Anfänger, Grundwissen
Wir leben ja gottlob in einem Staat, in dem nicht nur Regeln gelten, sondern auch – meistens jedenfalls – eingehalten werden. So wollen wir es auch halten, denn wenn wir uns alle an die Regeln halten, dann ist das Leben miteinander viel einfacher, gell?
Und in unserem Lande gelten auch für den Modellflug Vorschriften, die wir tunlichst einhalten möchten. Ganz besonders gelten diese Regeln für Motormodell mit Verbrennungsmotoren, wohl weil unser Gesetzgeber in seiner weisen Voraussicht denkt, dass von diesen Höllenmaschinen mehr Gefahren ausgehen als von Elektromodellen. Nun, er hat wohl noch nie einen wahren Hotliner gesehen. Das ist aber auch gut so, weil er sonst womöglich den ganzen Modellflug verbieten würde.
Das Gewicht ist entscheidend
Zunächst ist ein RC Motormodell ein Luftfahrzeug, genau wie es auch eine „Airbus A380“ ist. Da macht der Gesetzgeber keinen Unterschied. Unterscheiden müssen wir aber beim Gewicht: es gibt RC Motormodelle bis 5kg Gewicht, welche bis 25kg Gewicht und welche, die noch schwerer sind. Nennen wir sie mal “Modelle”, “große Modelle” und “Giganten”.
Über die Giganten möchte ich hier nicht schreiben. Dafür braucht der Pilot eine Lizenz, das Modell muss abgenommen werden (braucht quasi TÜV) und darf eh nur auf ganz speziellen Flugplätzen betrieben werden. Ich bin außerdem der Meinung, dass das alles viel zu groß ist, da hört der Modellflug meiner Meinung nach auf.
Eine behördliche Erlaubnis ist erforderlich für:
- Flugmodelle über 5 kg, also für “große Modelle ” und “Giganten”, egal wo
- alle Flugmodelle unter 1,5 km Entfernung zu Flugplätzen,
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotor unter 1,5 km Entfernung zu Ortschaften.
- den Betrieb von Modellen in Kontrollzonen von Flughäfen
- den Betrieb von Modellen auf “echten” Flugplätzen
- den Betrieb von Modellen in bestimmten Naturschutzgebieten
Dann gilt noch eine Regel mehr, die wir uns zu Eigen machen müssen: Motorgetriebene Flugmodelle müssen Luftfahrzeugen, die nicht motorgetrieben sind (Segelflugzeuge und Ballone), ausweichen.
Also, wo dürfen wir denn nun und wo nicht? Zunächst brauchen wir die Genehmigung des Grundstückseigners. Denn wir betreten seinen Grund und Boden und das sollen wir nur tun, wenn er es uns erlaubt.
Haben wir seine Erlaubnis dann müssen wir prüfen: Wie weit ist die nächste Ortschaft entfernt? Leider ist der Begriff “Ortschaft” oder “Siedlung” nicht genau dargelegt. Ist das schon ein einzelnes Haus oder muss es gleich ein Dorf sein? Im Zweifel sind wir lieber vorsichtig.
Ist die nächste Siedlung dichter als 1,5km von unserer Flugwiese entfernt, dann haben wir mit Motormodellen unter 5kg nur eine Möglichkeit: wir brauchen eine Genehmigung, das heißt wir müssen unsere Wiese als Modellflugplatz zulassen.
Haben wir dagegen mehr als 1,5km Abstand zur Siedlung und wiegt unser Modell weniger als 5kg, dann können wir starten, egal welchen Motor unser Modell hat! Fast jedenfalls, lest bitte weiter!
Denn wir müssen auch noch prüfen – egal welches Modell wir starten möchten, der Antrieb ist egal! – ob im 1,5km Umkreis nicht noch ein “echter” Flugplatz oder gar Flughafen liegt. Uns obliegt es auch zu überprüfen, ob unser Fluggebiet nicht in einer “Kontrollzone” eines Flughafens sich befindet. Dafür gibt es spezielle „ICAO-Karten“, dort sind die Gebiete farblich markiert. Und natürlich schützen wir die Umwelt: Naturschutzgebiete sind für uns tabu!
Im Zweifel elektrisch und unter 5 kg Gewicht
Erst wenn wir also hierin auch sicher sind, erst dann dürfen wir sorgenfrei starten! Sorgenfrei aber nur, wenn unser Modell weniger als 5kg wiegt. Alles darüber darf nur auf zugelassenen Modellflugplätzen bewegt werden. Mein Tipp: Fliegt im Zweifel elektrisch und bleibt unter 5kg mit euren Modellen!
Ihr seht also, es ist gar nicht so einfach, ein passendes Gelände zu finden. Im Zweifel schaut doch, ob es in eurer Gegend nicht einen Modellflugverein gibt. Der ist zugelassen und viel Hilfe bekommt ihr dort auch, nette Leute lernt ihr kennen und auch neue Freunde, von denen man nie genug haben kann!
Und noch ein wichtiger Tipp: auch für die allereinfachsten Spielzeugmodelle ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben! Für Motormaschien gar eine speziell Art dieser Versicherung (www.dmfv.de)!
Ach, bevor ich es vergesse: was ich hier schreibe ist die Sachlage, so wie ich sie verstehe! Ich bin kein Rechtsanwalt und habe nicht die Jurisprudenz studiert, daher ist das hier nicht verbindlich!
2 Kommentare »

am 24. Dezember 2010 um 13:08 1.Hans-Georg Bauer schrieb …
sehr aufschlußreiche und erschöpfende Auskunft. Vielen Dank. hgb
am 27. Dezember 2010 um 09:59 2.Klaus schrieb …
Hallo Hans-Georg,
sehr gern. Viele Grüße
Klaus